Arbeitsgruppe „Aktionsplan Inklusion 2025“ hat die Arbeit aufgenommen

Zahlreiche Gesetze, wie z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Niedersächsische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (NBGG), das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Artikel 3 des Grundgesetzes haben das Ziel, eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die Menschen mit Behinderungen nicht in ihren Menschenrechten und Grundfreiheiten beschränken, ausgrenzen oder bevormunden, ist bereits seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Ziel des Übereinkommens ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten

Inklusion und die damit verbundene Barrierefreiheit hilft allen Menschen, sich einfacher in öffentlichen Bereichen zurechtzufinden und weniger auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben kommt es somit darauf an, flächendeckend und nachhaltig konkrete Maßnahmen für eine gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit und ohne Behinderungen zu identifizieren und zu realisieren.

Sie ermöglichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, mildern die Auswirkungen des demographischen Wandels, fördern und stärken das Sicherheitsgefühl, die Selbstbestimmung und Lebensqualität und den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Zur Teilhabe gehört allerdings zwingend die Teilgabe.

Nienhagen hat bereits an verschiedenen Stellen Maßnahmen für Barrierefreiheit umgesetzt und damit punktuell auch deutliche Verbesserungen herbeigeführt.

Um aber gesetzliche Vorgaben strukturiert, umfassend und ganzheitlich umzusetzen, ist es aus Sicht der CDU-Fraktion Nienhagen notwendig, einen kommunalen Entwicklungsprozess anzustoßen und Maßnahmen zu ergreifen, die die erforderlichen Schritte in Form eines Aktionsplanes gewährleisten.

Die CDU-Fraktion hat daher im November 2021 beantragt, angelehnt an den „Aktionsplan Inklusion des Landes Niedersachsen“ einen solchen Plan für Nienhagen zu erstellen, der eine barrierefreie Teilhabe jederzeit, überall und für jeden ermöglicht.

Über diesen Aktionsplan und die Umsetzung konkreter Maßnahmen wird sich Nienhagen vielleicht in der Zukunft idealerweise einmal „Inklusive Kommune“ nennen dürfen.

Der Rat der Gemeinde Nienhagen hat sich in seiner Sitzung am 22.03.2022 geschlossen und deutlich hinter den Antrag der CDU gestellt und entschieden, dass dieses zukunftsweisende Projekt gestartet wird und die bereits durch den Jugend- und Sozialausschuss ins Leben gerufene Arbeitsgruppe alle vorbereitenden Maßnahmen für eine „Kick-Off“-Veranstaltung einleitet.

Die Komplexität des Projektes und die Vielzahl zu beteiligender Mitstreiter*innen ermöglicht allerdings keine schnelle und einfache Umsetzung. So wird es sicher mindestens bis ins IV. Quartal 2022 noch zahlreicher Arbeits- und Abstimmungsschritte bedürfen, bis alle Vorbereitungen abgeschlossen, erforderliche Regularien festgelegt und auch eine sichere Finanzierung des Projektes gewährleistet ist.

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Mitarbeit an diesem gemeinschaftlichen und parteiübergreifenden Projekt.

Ganz besonders freuen wir uns auf die Mitwirkung und Expertise von Menschen mit Behinderungen nach dem Grundsatz „Nicht ohne uns über uns!“

Herzlichst Ihre

CDU  in Nienhagen