Die CDU und SPD in der Gemeinde Südheide stehen der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge positiv gegenüber, wenn das Land Niedersachsen den entstehenden Beitragsausfall kompensiert. Die Forderung der WAS Südheide lehnen sie ab. Alleine die Frage, ob jemand für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist, findet der CDU-Fraktionsvorsitzende Bernd-Wilhelm Winkelmann unseriös. Vielmehr muss dann auch die Frage gestellt werden, ob man zeitgleich hierfür mit der Erhöhung der Grundsteuer einverstanden ist. Das ist aber nicht passiert.

SPD Ratsmitglied Dr. Holger Meyer weist darauf hin, dass es sich bei der Grundsteuer um allgemeine Deckungsmittel laut Gesetz handelt und diese daher dem Gesamthaushalt zur Verfügung stehen müsse, d.h. bevor die Mehreinzahlungen für die Straßensanierungsmaßnahmen eingesetzt werden dürfen, müssen erst die Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie die Tilgung gedeckt werden. Eine höhere Kreditaufnahme durch die entgangenen Straßenausbaubeiträge ist zudem nicht zulässig.

Auch gibt er zu bedenken, dass durch die Umlegung der Straßenausbaubeiträge auf die Grundsteuer automatisch eine zusätzliche Belastung der Mieter eintritt, da die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird. Dieses widerspricht seinem sozialen Gewissen. Er verweist auf das Grundgesetz, wonach Eigentum auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Als sehr interessanten Aspekt sieht er auch, dass sich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in der Südheide überwiegend Eigentümer stark machen, die an sanierungsbedürftigen Straßen, welche in absehbarer Zeit beitragspflichtig ausgebaut werden sollen, Eigentum haben. Der F.D.P. Kreistagsinitiative zur Beitragskompensation aus Landkreismitteln erteilt er eine Absage, da dieses durch eine höhere Kreisumlage und somit eine Schwächung der Kommunen zur Folge hätte.

Nach derzeitigen Erkenntnissen müsste die Grundsteuer um min. 100 Punkte angehoben werden, um den Beitragsausfall zu kompensieren. Genau hier setzt Bernd-Wilhelm Winkelmann mit seiner Kritik an. Wir stehen Deutschlandweit vor einer Grundsteuerreform und es kann noch nicht abgeschätzt werden, in welcher Höhe künftig Grundsteuer zu leisten ist. Selbst wenn das künftige Gesamtaufkommen in gleicher Höhe wie derzeit erzielt werden soll, kann es zu nicht unerheblichen Veränderungen für den einzelnen Grundsteuerpflichtigen kommen. Wenn hierauf dann erneut eine beitragsbedingte Anhebung der Grundsteuer beschlossen wird, ist im Einzelfall eine Verdopplung der Grundsteuer nicht auszuschließen. Auch stellt sich die Frage, ob es gerechter ist, wenn der Grundstückseigentümer in Unterlüß auch für den Ausfall des Straßenausbeitrages in Beckedorf zahlen soll. Wie sieht es mit den Eigentümern aus, deren Straße gerade beitragspflichtig ausgebaut wurde oder die in Neubaugebieten wohnen und neue Straßen haben. Ist hier eine Grundsteuererhöhung vertretbar?

Dr. Meyer weist darauf hin, dass die Anlieger an Hauptverkehrsstraßen dann doppelt belastet werden: durch zusätzliche Grundsteuern und den Verkehrslärm. Auch merkt er an, dass die Gemeinde Südheide im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen bereits unmittelbar nach Änderung der Landesregelungen im Jahre 2019 zusätzliche Erleichterungen bei den Zahlungen wie Tilgungsmöglichkeiten über 20 Jahre geschaffen hat. Letztlich gibt er zu bedenken, dass egal wie die Regelungen künftig aussehen werden, die Mittel für den Straßenausbau durch die örtliche Bevölkerung zu tragen sei.

Einvernehmlich stellen beide Kommunalpolitiker aber fest, dass ohne eine Beitragskompensierung durch das Land Niedersachsen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zugunsten von Grundsteuererhöhungen nicht gerechter ist.

Sollte es jedoch eine für alle gerechtere Lösung geben, sind wir die Letzten, die dieses nicht umsetzen würden, sind sich die Vertreter der großen Volksparteien einig.