Hier beantwortet die CDU Südheide Fragen um die Strabs (Straßenausbaubeitragssatzung gem. § 6 NKAG ).

 

  • Was regelt die Strabs?

In der Strabs wird geregelt, wie die Kosten für den Ausbau der Gemeindestraßen zwischen Gemeinde und Anlieger-innen aufgeteilt werden.

 

  • Wie werden Anlieger-in von Kreis- und Landesstraßen veranlagt?

Anlieger dieser Straßen werden nur für den Ausbau der Gehwege und die Straßenbeleuchtung veranlagt.

 

  • Welchen Kostenbeteiligung haben Anlieger-in für ein durchschnittliches Grundstück mit einem Einfamilienhaus zu erwarten?

Auf der Grundlage aus Erfahrungen von Straßenausbauten der vergangenen Jahre, sind mit Straßenausbaubeiträgen in einer Höhe von 7,00 bis 9,00 €/m² Grundstücksgröße zu rechnen.

 

  • Wer legt den Ausbaustandard für die Gemeindestraßen fest?

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Baumaßnahme auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung mit den Anlieger-innen und den politischen Gremiene abgestimmt. Grundlage ist das vom Rat der Gemeinde beschlossene Bauprogramm.

 

  • Wem kommen Zuschüsse ( von Dritten z.B. Förderungen ) zu den Baumaßnahmen zugute?

Mögliche Zuschüsse werden von der Gesamtmaßnahme abgezogen, so dass die aufzuteilende Kostensumme geringer wird.

 

  • Ist der Anliegeranteil an dem Ausbau in einer Summe zu bezahlen?

Nein, es besteht seit etwa 2 Jahren die Möglichkeit den Anliegeranteil in 20 Jahren abzutragen.

 

  • Besteht zwischen der alten Gemeinde Hermannsburg und Unterlüß ein Unterschied im Sanierungsbedarf.

Grundsätzlich nicht, allerdings besteht in Unterlüß die überwiegende Anzahl der Anliegerstraßen aus Betonpflaster mit guter Tragfähigkeit und geringem Erneuerungs-bedarf. Die Gemeinde hat vor diesem Hintergrund beschlossen, diese Straßen soweit möglich, ohne Anliegerbeteiligung zu reparieren. Somit ist davon auszugehen, dass in Unterlüß auf absehbare Zeit keine beitragspflichtigen Straßenerneuerungen durchzuführen sind.

 

  • Gäbe es bei der ins Gespräch gebrachten Finanzierung des Straßenausbaus über eine Erhöhung der Grundsteuer auch eindeutige Verlierer?

Wenn man dieses so nennen möchte, wären alle Grundstückseigentümer an Landes- und Kreisstraßen Verlierer, denn auch diese müssten, wie auch Anlieger-innen, die erst kürzlich Straßenausbaugebühren gezahlt haben, einen erhöhten Grundsteuerbetrag zahlen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass Vermieter höhere Grundsteuern direkt als Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen.

 

  • Kann die Gemeinde Kosten von den Anlieger-innen verlangen, wenn die Straße nur „repariert“ werden muss (Instandhaltung)?

Nein, ein Straßenausbaubeitrag lt. Satzung fällt grds. nur dann an, wenn die Straße erneuert oder verbessert werden muss. Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten übernimmt die Gemeinde im vollen Umfang.

 

  • Kann die Gemeinde verpflichtet werden, Straßenausbaubeiträge zu erheben, obwohl sie keine Straßenausbaubeitragssatzung mehr besitzt und daher die Grundsteuer für alle Eigentümer-innen erhöht hat?

Ja, die Kommunalaufsicht kann bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde,      diese verpflichten, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Dies gilt jedoch nicht wenn        das Land die Straßenausbaubeiträge generell abschaffen würde. Die Grundsteuer ist z       udem nicht zweckgebunden und kann daher auch nicht rechtlich verbindlich für einen zu          erwartenden Straßenausbau „zurückgelegt“ werden.

 

  • Wie steht die CDU Südheide zu einer Abschaffung der Straßenausbaubeitrags-satzung.

            Die CDU befürwortet die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter der Voraussetzung,                 dass die ausfallenden Beträge bei zukünftigen Maßnahmen durch Mittel aus dem Landes-                 haushaltes in vollem Umfang kompensiert werden.